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Ist Ihnen jemand bekannt, der seine Immobilie veräußern möchte, teilen Sie diese Information mit uns, es lohnt sich für Sie, denn führt Ihr Tipp zum Abschluss eines Kaufvertrages, beteiligen wir Sie prozentual an unserer Maklerprovision.
Weitere Hinweise
Erreichen Tippgeber-Provisionen mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber- Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.
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