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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot

Unser Angebot ist freibleibend und erfolgt aufgrund der uns vom Verkäufer / Vermieter bzw. Dritten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.

Irrtum und Zwischenverkauf /-vermietung bleiben vorbehalten.

2. Weitergabe von Informationen

Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für die Angebotsempfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung zahlt der Angebotsempfänger bei Abschluss des Hauptvertrages durch den Dritten an uns die Provision.

3. Vorkenntnis

Ist dem Angebotsempfänger die Verkäuflichkeit / Vermietbarkeit eines von uns nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich mitzuteilen.

4. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

Die Firma SCHIEL Immobilien SYLT ist berechtigt, für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Provision

Sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist, zahlt

a) bei Abschluss eines Kaufvertrages der Käufer an uns eine Provision von 5,25 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer – 6,25 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer – von dem erzielten Vertragswert und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen;

b) bei Abschluss eines Miet-/ Pachtvertrages mit einer Vertragsdauer von 10 Jahren und mehr der Mieter / Pächter an uns eine Provision von 3 % aus der 10-Jahres-Bruttomiete (Bruttomiete = Nettomiete + Betriebskosten) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer – 3,57 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für den Fall, dass sich die Vertragsdauer auf weniger als 10 Jahre beläuft, dem Mieter/Pächter aber ein Optionsrecht eingeräumt wird,- das dem Mieter / Pächter eine Vertragsdauer von 10 Jahren ermöglicht, zahlt – unabhängig davon, ob das Optionsrecht ausgeübt wird – der Mieter / Pächter eine Provision von 3 % aus der 10-Jahres-Bruttomiete zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer an uns;

c) bei Abschluss von Miet-/ Pachtverträgen von geringerer Vertragsdauer als 10 Jahren – jedoch länger als 5 Jahre – der Mieter / Pächter eine Provision von 3 % der gesamten Vertragsmiete (Nettomiete + Betriebskosten) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer – 3,57 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer;

d) bei Abschluss eines Miet-/ Pachtvertrages mit einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren der Mieter / Pächter an uns eine Provision von 3 Bruttomonatsmieten (Bruttomonatsmiete = Nettomiete + Betriebskosten) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (bezogen auf die vereinbarte Miete – bei Staffelmiete auf die Durchschnittsmiete der festen Vertragslaufzeit).

6. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Niebüll.