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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot

Unser Angebot ist freibleibend und erfolgt aufgrund der uns vom Verkäufer / Vermieter bzw. Dritten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.

Irrtum und Zwischenverkauf /-vermietung bleiben vorbehalten.

2. Weitergabe von Informationen

Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für die Angebotsempfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung zahlt der Angebotsempfänger bei Abschluss des Hauptvertrages durch den Dritten an uns die Provision.

3. Vorkenntnis

Ist dem Angebotsempfänger die Verkäuflichkeit / Vermietbarkeit eines von uns nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich mitzuteilen.

4. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

Die Firma SCHIEL Immobilien SYLT ist berechtigt, für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Provision

Sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist, gilt folgendes:

Einfamilienhaus/Wohnung und Käufer ist Verbraucher

Der Käufer verpflichtet sich, bei Abschluss des Kaufvertrages eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % einschließlich MwSt. von dem erzielten Vertragswert und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen an den Makler zu zahlen. Eine nachträgliche Reduzierung des Kaufpreises hat auf die Provisionshöhe keinen Einfluss. Der Makler darf auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig werden. In diesem Fall ist der Makler berechtigt, mit dem Verkäufer eine Provision in gleicher Höhe zu vereinbaren. Hierbei verpflichtet sich der Makler auch gegenüber dem Käufer, sich vom Verkäufer keine Provision versprechen zu lassen, zu verlangen oder entgegenzunehmen, die von der in diesem Vertrag vereinbarten Provisionshöhe abweicht. 

Die Provision ist auch zu zahlen, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande kommt.

Mehrfamilienhaus/Gewerbeimmobilie oder Käufer ist Unternehmer

Der Käufer verpflichtet sich, bei Abschluss des Kaufvertrages eine Maklerprovision in Höhe von 6 % zuzüglich MwSt. von dem erzielten Vertragswert und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen an den Makler zu zahlen. Eine nachträgliche Reduzierung des Kaufpreises hat auf die Provisionshöhe keinen Einfluss. Der Makler darf auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig werden. 

Die Provision ist auch zu zahlen, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande kommt.

6. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Flensburg.